Systemische Therapie – News

20.12.2019

Neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen

Die systemische Therapie als Psychotherapieverfahren für Erwachsene ist nun Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen – neben den bisher zugelassenen psychoanalytisch begründeten Verfahren und der Verhaltenstherapie.

Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat einstimmig eine Ergänzung seiner Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Damit ist Systemische Therapie als Psychotherapieverfahren für Erwachsene nun Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen – neben den bisher zugelassenen psychoanalytisch begründeten Verfahren und der Verhaltenstherapie. Systemische Therapie deckt den gesamten Bereich der psychischen Störungen ab, und mit den jetzt verabschiedeten Rahmenbestimmungen werden ihr vergleichsweise kurze Behandlungszeiten zugetraut.

Das Spezifische Systemischer Therapie liegt in ihrem Blick auf vielfältige Ressourcen der Patienten und ihrer sozialen Kontexte, der Unterstützung der im System vorhandenen Lösungsimpulse sowie der Würdigung bisheriger Lösungsversuche.

Weitere Informationen: https://observer-gesundheit.de/systemische-therapie-in-der-gkv-jetzt-muessen-die-kinder-und-jugendlichen-folgen/