Seit 1. Juli 2022 kann Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen auch über die Grundversicherung abgerechnet werden. Es braucht dazu eine ‚Anordnung für psychologische Psychotherapie‘ von ärztlicher Seite.
Rechts finden Sie die entsprechnenden Informationen und als Ärztin/Arzt das Anordnungsformular inkl. meiner Angaben.
Zudem braucht es die Krankenkassennummer – siehe Grafik rechts.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung
Reto Mischol