Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen kann auch über die Grundversicherung abgerechnet werden. Es braucht dazu eine ‚Anordnung für psychologische Psychotherapie‘ von ärztlicher Seite. Paare brauchen für beide Partner eine Anordnung!

Rechts finden Sie die entsprechnenden Informationen und als Ärztin/Arzt das Anordnungsformular inkl. meiner Angaben.

Zudem braucht es die Krankenkassennummer – siehe Grafik rechts.

Vor einem Erstgespräch möchte ich Sie auch bitten das Datenschutzformular der Ärztekasse auszufüllen und unterzeichnet mitzubringen – siehe rechts.

Alle Dateien sind als Pdf’s verfügbar.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung

Reto Mischol