Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung?

Systemische Therapie – Bundespsychotherapeutenkammer / BPtK empfiehlt Anerkennung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft zurzeit, ob die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Erwachsenen anerkannt werden kann. Deshalb hatte er Landespsychotherapeutenkammern, Fachgesellschaften und Einzelexperten bis zum 20. Februar 2014 um ihre Stellungnahme gebeten. Auch die BPtK hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und sich für eine Anerkennung der Systemischen Therapie ausgesprochen.

Die Systemische Therapie zählt seit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) vom 14. Dezember 2008 zu den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Der WBP bestätigte seinerzeit die Wirksamkeit der Systemischen Therapie in der Behandlung von Erwachsenen für die Anwendungsbereiche:

  • Affektive Störungen (F3),
  • Essstörungen (F50),
  • Psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten (F54),
  • Abhängigkeiten und Missbrauch (F1, F55),
  • Schizophrenie und wahnhafte Störungen (F2).

Der WBP empfahl die Systemische Therapie als Verfahren für die vertiefte Ausbildung sowohl zum Psychologischen Psychotherapeuten als auch zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Weiterlesen: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/systemische-2.html

Dossier: Stellungnahme der BPtK: Systemische Therapie als Psychotherapie-Verfahren bei Erwachsenen

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